Mehrwertsteuer Senkung 2020

Mehrwertsteuer Senkung 2020

(ab Release 4.6.0.299 – 26.06.2020)

Die Bundesregierung Deutschland hat ein Maßnahmen-Paket beschlossen, das unter anderem die temporäre Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% vorsieht.

Ziel ist, die durch die Corona-bedingten Einschränkungen geschwächte Wirtschaft wieder aufleben zu lassen.

Ab dem 01.07.2020 und befristet bis zum 31.12.2020 sinken der reguläre Steuersatz von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%.

 

In der ingenious Software wurde zur Abbildung der temporären Mehrwertsteuersenkung ein eigener Prozess geschaffen.

 

In den Programmeinstellungen / Sonderfunktionen / MwSt Senkung 2020 können rechtzeitig die neuen Steuersätze mit Ihrer Gültigkeit hinterlegt werden.

 

Beispielhafte Konfiguration der MehrwertsteuersenkungBeispielhafte Konfiguration der Mehrwertsteuersenkung

 

Alle im Gültigkeitszeitraum neu angelegten Projektdokumente werden automatisch mit den dazugehörigen Steuersätzen berechnet.

 

Zusätzlich kann konfiguriert werden, was mit bestehenden Projekten passieren soll, wenn diese in den nächsten Status weitergeschalten werden.

 

Die folgenden Parameter können gesetzt werden:

 

Leistungsdatum Die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes richtet sich nach dem Leistungsdatum, also danach, wann die Leistung erbracht oder abgeschlossen wurde.
Nicht immer ist dies auch gleichzeitig das Datum der Rechnungsstellung.
Für die Mehrwertsteuerberechnung wird u.a. das neue Feld Leistungsdatum herangezogen.
Dieses kann entsprechend der Prozesse im Unternehmen frei eingegeben oder vorbelegt werden.
Mögliche Optionen:

leer Wird kein Leistungsdatum konfiguriert, so gilt das „gedruckt am“ Datum für die Ermittlung des korrekten Mehwertsteuersatzes.
Freie Eingabe Das Leistungsdatum wird mit der Erstellung des Dokuments bzw. beim Weiterschalten vom Anwender manuell eingegeben.
Weiterschalten zur Rechnung Das Leistungsdatum wird mit dem Datum des Weiterschaltens zur Rechnung belegt.
Weiterschalten zum Lieferschein Das Leistungsdatum wird mit dem Datum des Weiterschaltens zum Lieferschein belegt.
Bindung an Projektfeld Statt eines separaten Leistungsdatums wird ein vorhandener Datumswert aus den Projektfeldern genutzt (z.B. das Datum der Lieferung).
Die Auswahl des Projektfeldes erfolgt über ein separates drop-down Menü.

 

Leistungsdatum in Projekten anzeigen Für die Optionen des Leistungsdatums „Freie Eingabe“, „Weiterschalten zur Rechnung“ und „Weiterschalten zum Lieferschein“ kann bestimmt werden, ob das Leistungsdatum extra im Projekt angezeigt werden soll.
Leistungsdatum an Feld binden Zur Bestimmung des gültigen Mehrwertsteuersatzes kann auch eines der 17 verfügbaren Projekt-Datumsfelder herangezogen werden, z.B. das Datum der Lieferung, sofern dieses im Unternehmensablauf genutzt wird.
MwSt beim Weiterschalten Beim Weiterschalten eines Projektdokuments kann die Mehrwertsteuer entweder
– unverändert bleiben (= Keine Änderung – manuell im Projekt): Der Anwender prüft dann eigenverantwortlich, ob der Steuersatz noch gültig ist und ändert diesen ggf. manuell)

– mit Nachfrage aktualisiert werden: Weicht der Steuersatz des Ursprungsprojekts von dem aktuell gültigen Steuersatz ab, so wird der Anwender darauf hingewiesen. Mit Bestätigung kann er das Projekt rekalkulieren.
– automatisch aktualisiert werden: Weicht der Steuersatz des Ursprungsprojekts von dem aktuell gültigen Steuersatz ab, so wird er automatisch aktualisiert, und das Projekt wird rekalkuliert.

 

Anwendungsfälle

Ein vor Mehrwertsteuersenkung angelegter Auftrag wird nach Mehrwertsteuersenkung geliefert und abgerechnet

 

Ein im Juni 2020 angelegter Auftrag wurde mit 19% MwSt. berechnet, das Leistungsdatum stand noch nicht fest.

 

Basis Projekt mit Basis Projekt mit „alter“ Mehrwertsteuer

 

Die Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung am 01.07.2020.

Bei entsprechender Konfiguration wird das Projekt automatisch mit dem gesenkten MwSt.-Satz rekalkuliert.

 

Automatische Anpassung der MehrwertsteuerAutomatische Anpassung der Mehrwertsteuer

 

Oder der Anwender bestimmt, ob das Projekt rekalkuliert werden soll.

Dabei werden ihm die im Urpsungsprojekt gespeicherten MwSt.-Sätze und die am Leistungsdatum abweichenden MwSt.-Sätze angezeigt.

 

Abfrage zur Rekalkulation der MehrwertsteuerAbfrage zur Rekalkulation der Mehrwertsteuer

 

Ein Auftrag wird vor der Mehrwertsteuersenkung angelegt mit bekanntem Leistungsdatum nach der Mehrwertsteuersenkung

Steht am Tag des Auftragseingangs schon fest, dass das Leistungsdatum in den Zeitraum der Mehwertsteuersenkung fällt, so kann auch schon vor der eigentlichen Mehrwertsteuersenkung der Auftrag mit der reduzierten Mehrwertsteuer erstellt werden. (Die Konfiguration eines Leistungsdatums ist erforderlich.)

Nach dem Setzen des Leistungsdatums werden die dann gültigen Steuersätze in das Projekt geladen, bei entsprechender Konfiguration.

 

Manuelle Mehrwertsteueranpassung im Projekt

Ist konfiguriert, dass die Mehrwertsteuer manuell im Projekt angepasst werden soll, so können ebenfalls über Doppelklick auf die blaue Feldbeschriftung „Mehrwertsteuer“ die Steuersätze geladen und ggf. bearbeitet werden.

So können auch Auftragsdokumente aktualisiert und dem Kunden erneut zugesandt werden.

 

Manuelle Mehrwertsteueranpassung im ProjektManuelle Mehrwertsteueranpassung im Projekt

 

 

Sonderprozesse

Projekte zusammenfassen

Einige Sonderprozesse können vom Programm nicht berücksichtigt werden.

So ist es z.B. nicht möglich, alte und neue Mehrwertsteuersätze auf einem Dokument zu mischen.

Damit müssen Projekte, die über die Funktion „Projekte zusammenfassen“ gesammelt abgerechnet werden, vorher nach Leistungs-Datum (bzw. -Zeitraum) sortiert und getrennt abgerechnet werden.

 

Abschlags- und Schlussrechnungen

Abschlagsrechnungen können für langlaufende Projekte vereinbart werden, um die Zahlungen über den gesamten Leistungszeitraum zu verteilen.

Die Abschlagsrechnungen können dann unterschiedliche Mehrwertsteuersätze ausweisen, bzw. kann der Mehrwertsteuersatz beim Abschluss des Projekts abweichen.

Maßgeblich für die Ermittlung des richtigen Mehrwertsteuersatzes ist das Abschluss-Datum der Komplettleistung.

In der Standard Schlussrechnung in der ingenious Software wird der Gesamtnettobetrag um die Abschlags-Nettos gemindert und auf den Restbetrag die gültige MwSt. aufgeschlagen.

Für eine korrekte Darstellung von gemischten Mehrwertsteuersätzen ist eine individuelle Vorlage für die Schlussrechnung zu erstellen, wie im Kapitel Schlussrechnung beschrieben.

 

Individuelle Prozesse

Über individuelle Skripte können Rechnungen automatisiert erstellt werden. Für die Anwendung der korrekten Mehrwertsteuersätze sind diese Skripte ggf. anzupassen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Ansprechpartner des Ingenious Teams.

 

 

Fibu-Export

In den diversen Fibu-Exporten zur Übergabe der Umsätze an ein Buchhaltungsprogramm wie z. B. Datev werden die Bruttobeträge der Rechnungen und die entsprechenden Umsatzkonten ausgegeben.

In den Buchhaltungsprogrammen ist zu dem jeweiligen Umsatzkonto ein Steuersatz konfiguriert, so dass automatisch der richtige Nettobetrag gebucht wird.

 

I.d.R. haben die Steuerbüros neue separate Umsatzkonten für die Unterscheidung der Brutto-Buchung mit 19% oder 16% Umsatzsteuer in den Buchhaltungsprogrammen angelegt.

Diese sind ab dem ersten Export mit getrennten Umsätzen (i.d.R. nach dem Export der Umsätze aus Juni 2020) wie folgt in den ingenious Programmeinstellungen zu konfigurieren:

 

Im Reiter „Sonderfunktionen / MwSt Senkung 2020“ wird in der Tabelle „Austausch der Konten“ für „altes Konto“ das Konto zur Buchung der Umsätze mit 19% Umsatzsteuer eingegeben.

Als „neues Konto“ ist das Konto der 16%-Umsätze einzutragen.

Genauso wird verfahren, wenn Umsätze mit „halbem“ Mehrwertsteuersatz gebucht werden.

Bei differenzierten Erlöskonten, z.B. getrennt nach Kundentypen und/oder Warenart muss für jedes erlaubte Konto das jeweils alte (19%) und neue (16%) gegenübergestellt werden.

 

Umsatzkonten zur reduzierten MehwertsteuerUmsatzkonten zur reduzierten Mehrwertsteuer

 

Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerbüro individuell, wie das Thema dort gehandhabt wird und stimmen Sie mit uns eine eventuelle individuelle Anpassung ab, bevor die erste Rechnung mit gesenktem Steuersatz exportiert wird.

 

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